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HYGIENEKONZEPT

Hygiene- und Schutzkonzept für den Jugendzeltplatz Mamming

Stand 15.09.21

Das Hygiene- und Schutzkonzept basiert auf folgenden Grundlagen:
vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand: 02.09.2021) https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/

Weitere Rahmenbedingungen und deren Konzepte folgend, sobald sie vorhanden sind.

Grundlegende Regelungen

  • Eine Belegung des Zeltplatzes ist möglich nach 14. BaylfSMV
  • Für die Umsetzung des Konzeptes ist die Maßnahmen-Leitung verantwortlich. Dieses wird mit derHausübergabe übergeben und unterzeichnet.
  • Die Husten- und Niesetikette sind einzuhalten.
  • Auf ausreichendes und regelmäßiges Lüften der Räume ist zu achten.
  • Desinfektionsmittelspender werden an zentralen Orten angebracht. Bei Betreten desJugendzeltplatzes desinfizieren sich alle die Hände.
  • Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife, mind. 30 Sekunden während des gesamtenAufenthaltes, wenn notwendig Händedesinfektion.
  • Zutritt zum Gebäude erhalten nur angemeldete Gruppen/Personen, Mitarbeitende und Dienstleister.
  • Es gilt die 3G-Regelung
  • Folgende Personen ist der Zutritt zum Jugendzeltplatz untersagt:
    • Personen mit Erkältungssymptomen 
    • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
    • Personen ohne geeigneten Mund-Nasen-Schutz
  • Sollten Besucher*innen während des Aufenthalts einschlägige Symptome entwickeln, haben dieseunverzüglich die Leitung der Beleggruppe und Geschäftsstelle des Kreisjugendring Dingolfing-Landauzu informieren. Es besteht eine Absonderungs- und Abreisepflicht.
  • Testung bei Veranstaltung mit Übernachtung: Die Gruppenleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass alleAnreisenden über einen negativen gültigen POC-Antigentest, PCR-Test oder Selbsttest bei Anreiseverfügen es muss alle weiteren 72 Stunden ist ein weiterer Testnachweis erfolgen. Kinder bis zumsechsten Geburtstag und Geimpfte und Genesene sind hiervon ausgenommen.

Vor/Bei der Anreise

  • Alle Teilnehmenden führen ausreichend Mund-Nasen-Bedeckungen mit sich.
  • Erstellung einer Liste mit allen Kontaktdaten der teilnehmenden Personen (Name, Vorname, E-Mail,Wohnort, Telefonnummer) und Bestätigung der negativen Testung. Diese kann auf Verlangen vomKreisjugendring Dingolfing-Landau eingesehen werden.

Übergabe des Jugendzeltplatz (Ankunft/Abreise)

  • Die Kontaktdaten der Gäste werden datenschutzkonform gesammelt und für mindestens einen Monat aufbewahrt, um im Infektionsfall verständigt werden zu können. Diese Daten werden auf Verlangen ausschließlich der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zum Nachvollzug von Infektionsketten ausgehändigt.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortlichen/Leitung der Beleggruppe verantwortlich für die Einhaltung der Regeln und Auflagen sowie für die An- und Abreise der Gäste verantwortlich sind.
  • Die Räumlichkeiten des Zeltplatzes sind laut Belegungsvertrag vor Rücknahme durch die Gruppe zu Reinigen. Eine zusätzliche Reinigung und Desinfektion des Jugendhauses erfolgt vor jeder Beleggruppe. Die Reinigung während der Belegung obliegt der Beleggruppe allein

Aufenthalt

  • In den Innenräumen des Zeltplatzes ist in Bewegung und wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann das Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.
  • Auf dem Gelände dürfen sich maximal 35 Personen (inkl. Getestete und Genesene) aufhalten.

Sanitäre Einrichtungen

  • Die Sanitären Einrichtungen müssen von der Beleggruppe regelmäßig gereinigt werden.
  • Seife und Handtuchspender mit Einmalhandtüchern werden zur Verfügung gestellt. (oder jedePerson hat ihr eigenes Handtuch dabei)

Reinigung

  • Die Beleggruppe ist für die regelmäßige Reinigung und Desinfektion auf dem Zeltplatz während desBelegungszeitraums zuständig. Zur regelmäßigen Reinigung gehört:
    • regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Sanitären Einrichtungen (Flächendesinfektion)
    • regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Türklinken, Lichtschaltern und weiterenOberflächen (Flächendesinfektion)
    • Reinigung und Desinfektion der Oberflächen und verwendeten Materialien in der Küche.

Verpflegung

  • Da es sich um ein Selbstversorgereinrichtung handelt ist für die Einhaltung der Auflagen in der Kücheder Verantwortliche der Beleggruppe verantwortlich.
  • Es ist durch den Aufbau der Tische und Stühle dafür Sorge zu tragen, dass der Mindestabstand von1,5 Metern nach Möglichkeit eingehalten wird
  • Die Essensausgabe erfolgt durch festes Personal der Gruppe. (Kein Buffet!)
  • Vor Betreten des Speiseraums sind die Hände gründlich zu reinigen.
  • Nach den Mahlzeiten müssen Tische, Ausgabestellen und Türgriffe gereinigt und desinfiziert werden.
  • Brotzeitpausen mit offenen Lebensmitteln zur freien Bedienung (z.B. Obstpausen) sind nicht möglich.
  • Getränke gut mit Namen kennzeichnen.
  • Mund-Nasen-Schutz tragen bei Bewegung durch Raum und der Essensausgabe.

Erste Hilfe

  • Möglichst zwei Ersthelfer in der Gruppe benennen, ausschließlich diese kümmern sich um die ersteHilfe.
  • Vor der Behandlung Hände waschen und desinfizieren.
  • Einmalhandschuhe tragen.
  • Mund-Nasen-Schutz tragen
  • Bereits angebrochenes Material darf nicht weiterverwendet werden.

Zusätzlich gelten die auf der Homepage einsehbaren Benutzungsrichtlinien.